top of page

AGB

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff ‚Hotelaufnahmevertrag‘ umfasst und ersetzt folgende Begriffe : Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Schriftform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung, Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe, etc.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Bei bestätigten Gruppenreservierungen ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 50% des Logispreises je Zimmer fällig. Die Zahlung wird bei Abreise verrechnet.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder diese mindern.

​

-2-

Schloss Auel Boutique Hotel e.K. 53797 Lohmar-Wahlscheid Telefon 0 22 06/60 03-0 hotel@schlossauel.de
VR-Bank Rhein-Sieg IBAN: DE34 3706 9520 2300 469011 BIC: GENODED1RST St.Nr. 220/5336/1800
Ust.Id.Nr. DE 123116216 HRA 6798 Gerichtsstand Siegburg Inh. Tatjana von la Valette St. George


Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.Stornierungsbedingungen Einzelreisende : So – Do : bis 48 Stunden vor der Anreise (18.00 h wird als Anreisezeit angenommen) : kostenfrei Fr – So : bis 30 Tage vor der Anreise (18.00 h wird als Anreisezeit angenommen) : kostenfrei weniger als 48 Stunden bzw. weniger als 30 Tage vor der Anreise (18.00 h wird als Anreisezeit angenommen) : 80% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet bei Nichtanreise : 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Messezeiten : Einzelreservierung bis 6 Wochen vor der Anreise : kostenfrei 2 – 5 Zimmer bis 3 Monate vor der Anreise : kostenfrei Ab 6 Zimmer bis 6 Monate vor der Anreise : kostenfrei Ab 10 Zimmer bis 10 Monate vor der Anreise : kostenfrei Bei späterer Stornierung gilt für alle Messereservierungen : 80% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet. Bei Nichtanreise : 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Arrangements / Gruppenreservierungen / Golfergruppen (KEINE HOCHZEITEN) : So – Do : 1 Zimmer bis 3 Tage vor der Anreise : kostenfrei Fr – So : 1 Zimmer bis 30 Tage vor der Anreise : kostenfrei So – Do : 2 - 4 Zimmer bis 30 Tage vor der Anreise : kostenfrei Fr – So : 2 - 4 Zimmer bis 3 Monate vor der Anreise : kostenfrei So – Do : 5 - 10 Zimmer bis 3 Monate vor der Anreise : kostenfrei Fr – So : 5 - 10 Zimmer bis 5 Monate vor der Anreise : kostenfrei So – Do : 11 - 15 Zimmer bis 5 Monate vor der Anreise : kostenfrei Fr – So : 11 - 15 Zimmer bis 6 Monate vor der Anreise : kostenfrei Mo – So : Ab 15 Zimmer bis 8 Monate vor Anreise : kostenfrei Bei späterer Stornierung gilt für alle Arrangements / Gruppen / Golferreservierungen : 80% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet. Bei Nichtanreise : 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Einzelne Zimmer aus dem Kontingent : Bis 1 Tag vor der Anreise : 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Bis 2 Tage vor der Anreise : 90% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Bis 7 Tage vor der Anreise : 80% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Bis 2 Wochen vor der Anreise : 50% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Bei Nichtanreise : 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet -3- -3- Schloss Auel Boutique Hotel e.K. 53797 Lohmar-Wahlscheid Telefon 0 22 06/60 03-0 hotel@schlossauel.de VR-Bank Rhein-Sieg IBAN: DE34 3706 9520 2300 469011 BIC: GENODED1RST St.Nr. 220/5336/1800 Ust.Id.Nr. DE 123116216 HRA 6798 Gerichtsstand Siegburg Inh. Tatjana von la Valette St. George Tagungen (Sonntag bis Freitag) : Komplette Buchung bis 4 Wochen vor der Anreise : kostenfrei Bis 7 Tage vor der Anreise : 1 Zimmer kostenfrei Bis 14 Tage vor der Anreise : 2 – 5 Zimmer kostenfrei Bis 4 Wochen vor der Anreise : ab 6 Zimmer kostenfrei Bei späterer Stornierung gilt für alle Tagungsreservierungen : 80% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet. Bei Nichtanreise : 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet Von Fr – So gelten die Konditionen der Gruppenreservierungen.

Hochzeiten (KEINE ABRUFKONTINGENTE) : 01.11. -31.03. 01.04. - 31.10. Nebensaison: Hauptsaison: Hauptsaison: Nebensaison Hauptsaison Freitag und Samstag verbindliche Mindestabnahme von 7 Zimmern im Schloss Freitag: Verbindliche Mindestabnahme von 7 Zimmern im Schloss Samstag: Verbindliche Mindestabnahme von 15 Zimmern im Schloss Komplette Buchung bis 8 Monate vor der Anreise : kostenfrei Bis 5 Monate vor der Anreise : Ab 5 Zimmer kostenfrei, gilt nicht für Mindestabnahme Bis 3 Monate vor der Anreise : Bis 28 Tage vor der Anreise : Bei späterer Stornierung gilt für alle Hochzeitsreservierungen : Bei Nichtanreise : 2-5 Zimmer kostenfrei, gilt nicht für Mindestabnahme 1 Zimmer kostenfrei, gilt nicht für Mindestabnahme 80% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet. 100% der vereinbarten Zimmerrate werden berechnet

​

Forest Lodge Camena :


Die Forest Lodge Camena wird extern gemanaged. Bei Fragen zu Buchungen und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich an : Nastassja von la Valette, nlavalette@gmail.com
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde bei Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
z.B. falls,
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in Person des Kunden oder des
Zwecks gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels anzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegt und der Vertragspartner auf Rückfragen des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Zimmerlisten
1. Bis spätestens 7 Tage vor der Anreise muss dem Hotel die aktuelle Zimmerliste mit vollständigen Namen,
Positionen und Anreisezeiten vorliegen.
Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.30 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr 80% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es
frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines jeden ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störung, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die eingebrachte Sache haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,- Geld- und
Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht
der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel
Anzeige macht (§703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels
besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Haftung des Gastes
1. Verliert ein Gast seinen Schlüssel und ergeben sich hierdurch Schäden – Diebstahl – Vandalismus im und am
Hotel ist der Hotelgast haftbar. Muss infolge des Schlüsselverlustes der Hotelbetreiber Schlösser austauschen, so ist
der Hotelgast dem Hotelbetreiber dafür zum Schadenersatz verpflichtet Da der Zimmerschlüssel zu einer
Schließanlage gehört, kann es nötig werden auch mehr als 1 Schloss auszutauschen.
2. Für Schäden im Zimmer, im Gebäude, die vom Hotelgast beabsichtigt oder unbeabsichtigt herbeigeführt werden,
haftet der Hotelgast (möglicherweise seine Haftpflichtversicherung in vollem Umfang).
3. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen im Zimmer, im Gebäude, die vom Hotelgast beabsichtigt oder
unbeabsichtigt herbeigeführt werden, haftet der Hotelgast (möglicherweise seine Haftpflichtversicherung in vollem
Umfang).


Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
6. Abwehrklausel
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners und / oder einzelne solcher Klauseln finden keine
Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich
widersprochen wird.

Lohmar, 01.01.2022

bottom of page